Bildrechte und Verwertungsrechte

Diese Bild- und Verwertungsrechte musst du klären, um Bilder zu verwenden

Lesezeit: 4 Minuten Autor: Sabrina Veröffentlicht: 1. Februar 2024 Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2024

Das Klären von Bildrechten ist im Grunde einfach. Vorausgesetzt, du weißt, was zu klären ist. Die Basics dazu erfährst du in diesem Artikel.

Bei allen Bildern, mit denen du im Berufsalltag arbeitest und die in irgendeiner Form veröffentlicht, verarbeitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, sollten alle Bild- und Verwertungsrechte sauber geklärt sein. Auch wenn das bedeutet, dass du Zeit investieren musst – es lohnt sich. Denn damit vermeidest du Ärger mit Fotografen und schützt dein Unternehmen vor Abmahnungen.

Zwei Rechtsarten spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: Das Urheberrecht und die Drittrechte. Wir zeigen dir, was du dazu wissen musst. Im Video fasst Medienrechtsanwalt außerdem alle wichtigen Punkte in knapp 5 Minuten für dich zusammen:

Urheberrecht 

Bei allen von Menschen gemachten Bildern besteht grundsätzlich immer das Urheberrecht.

Nur der Urheber darf das Bild reproduzieren, veröffentlichen, verbreiten oder verkaufen, um auf diese Weise Einnahmen zu erzielen. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Allerdings ist es möglich, die Nutzungsrechte an einem Bild an Dritte zu lizenzieren.

Drittrechte

Neben dem Verwertungsrecht gibt es die sogenannten Drittrechte. Dabei handelt es sich um die Rechte dritter Personen. Die folgenden Drittrechte solltest du kennen, wenn du im Job mit Bildern arbeitest: 

Was?

Betrifft auf Fotos abgebildete

Wer muss gefragt werden?

Markenrecht

Logos, Unternehmens- oder Produktbezeichnungen

Markeninhaber

Urheberrecht an Gegenständen

Gegenstände wie Kunstgegenstände oder Designmöbel

Urheber, Designer

Hausrecht

private Locations innen oder außen

Inhaber des Hausrechts oder Eigentümer erteilt die Erlaubnis, Bilder zu machen und zu nutzen (Property Release)

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Personen

die Abgebildeten müssen ihre Erlaubnis für die Nutzung geben (Model Release)

Mehr dazu erfährst du im Artikel zum geistigen Eigentum bei Bildern

Lizenzerwerb und Übertragung: So holst du Rechte sauber und sicher ein

Fremde Bilder sind urheberrechtlich geschützt und unter Umständen musst du darüber hinaus weitere Rechte beachten. Doch wie sicherst du dich rechtlich ab, wenn du Fotos verwenden willst, die du nicht selbst gemacht hast?

Um die Bilder für die von dir geplante Art der Nutzung verwenden zu dürfen, brauchst du die Erlaubnis des Fotografen oder einer anderen berechtigten Person und gegebenenfalls anderer Rechteinhaber. Du musst dafür 

  • ein generelles Nutzungsrecht am Urheberrecht einholen, 

  • den Nutzungsumfang mit Urhebern und anderen Rechteinhabern genau klären – Printbilder Für Print lizenzierte Bilder dürfen beispielsweise nicht auf Instagram veröffentlicht werden – und

  • weitere Rechte wie das Recht zur Bearbeitung oder zur Weitergabe klären.

Nutzungsrechte sollten stets schriftlich geklärt werden, zum Beispiel durch einen Lizenzvertrag. Dafür genügt auch das Formulieren einer E-Mail, die durch den Rechteinhaber durch ein eindeutiges Ja bestätigt wird. 

Darin sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Beschreibung der einzuholenden Rechte

  • genaue Definition des Bildmaterials

  • Umfang der Nutzung

  • Reichweite des Nutzungsrechts (einfach oder ausschließlich)

  • Beschränkungen

  • ggf. Lizenzgebühren

Die E-Mail mit der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers speicherst du dann möglichst zusammen mit dem betreffenden Bild und kannst so jederzeit belegen, dass du alle Rechte geklärt hast.

Was bedeutet Beschränkung der Nutzungsrechte? 

Nutzungsrechte bei Bildern können auf drei verschiedene Arten beschränkt werden:

  • Räumlich: Das Nutzungsrecht ist auf einzelne Länder beschränkt oder erlaubt die weltweite Verwendung von Bildern.

  • Zeitlich: Die Bildernutzung kann auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden.

  • Inhaltlich: Das Nutzungsrecht kann auf einzelne Nutzungsarten beschränkt werden. Nutzungsarten sind zum Beispiel Veröffentlichungen in Print- oder Onlinemedien.

Welche Lizenzen gibt es: Einfache und ausschließliche Lizenz 

Beim Nutzungsrecht unterscheidet man zwei Arten von Lizenzen oder Nutzungsrechten: den einfachen und ausschließlichen Rechten. 

  • Bei Bilddatenbanken wird dir häufig das einfache Nutzungsrecht begegnen. Es räumt dir, dem Urheber und Dritten das Recht ein, ein Bild zu nutzen.

  • Beim ausschließlichen Nutzungsrecht erwirbst du dagegen mit der Lizenz das Recht, ein Bild allein zu nutzen. Oft ist dabei sogar der Urheber von der Nutzung ausgeschlossen

So behältst du alle Lizenzarten und Bildrechteinformationen im Griff  

Wenn alle Rechte geklärt sind und du die schriftlich eingeholten Nutzungsrechte und Erlaubnisse sauber dokumentiert hast, behältst du mit dem Digital Asset Management System von pixx.io den Überblick. 

In dem Cloud-Speicher für alle Bilder, Videos und andere digitalen Medien deines Unternehmens hast du Fotos und dazugehörige Lizenzen sicher im Griff. Die Lizenzinformationen, Model Releases und andere Nachweise für das Recht der Bildnutzung lassen sich ganz einfach mit dem jeweiligen Bild verknüpfen. 

Sollte das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt sein, erinnert dich pixx.io rechtzeitig daran, entsprechende Schritte einzuleiten und beispielsweise das Bild von der Unternehmenswebsite zu entfernen.

pixx.io schützt dein Unternehmen nicht nur vor Abmahnungen, sondern auch vor Ineffizienz und Datenverlusten. Das Tool ist sicher, speichert Daten ausschließlich auf deutschen Servern und bietet Backup-Funktionen, die dich ruhig schlafen lassen.

Probiere pixx.io am besten selbst aus und verliere nie wieder den Überblick über Lizenzen, Nutzungsrechte und digitalen Content.

Sabrina
Sabrina

Sabrina schreibt für pixx.io über alles, was dich im Arbeitsalltag beschäftigt und hilft dir, Herausforderungen bei Content- und Social-Media-Marketing, Bildformaten oder Compliance zu meistern. Bei komplexen Themen bereitet sie das Wissen von Medien- und Rechtsexperten verständlich für dich auf.

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