Darf man Bilder auf dem Internet verwenden? - Überblick Paragraphen Urheberrecht

Kostenlose Bilder aus dem Internet: Sind Unsplash & Co. sicher?

Lesezeit: 9 Minuten Autor: Sabrina Veröffentlicht: 1. Februar 2024 Zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2024

Die Basics: Was sind Bildrechte?

Bildrechte sind alle Rechte im Zusammenhang mit der Erstellung und Verwendung von Bildern. Die Grundlagen dafür sind im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Das Urheberrecht sieht zum Beispiel vor, dass ein Fotograf als Urheber seiner Bilder besondere Rechte hat und entscheiden darf, wie und gegen welches Honorar diese verwendet werden dürfen.

Werden diese Rechte verletzt, weil ein Foto des Fotografen ohne seine Erlaubnis weiterverwendet wird, darf er juristisch dagegen vorgehen.

In einem weiteren Artikel haben wir für dich zusammengefasst, welche Bildrechte es gibt.

Das Problem mit kostenfreien Bildern

Das Urheberrecht gilt unabhängig davon, wo Bilder verwendet werden. Es hat also auch für freie Fotos im Internet eine Gültigkeit. Was bedeutet das für dich und dein Unternehmen? Darf man Bilder von Unsplash verwenden? Was hat es mit den Lizenzen auf sich?

Diese und weitere Fragen klärt Medienrechtsanwalt Sebastian Deubelli exklusiv für dich. Damit du ab jetzt alles zum Thema kostenfreie Bilder weißt.

pixx.io: Hallo, Sebastian. Danke, dass du mit uns über kostenfreie Bilder und deren Quellen sprichst. Was ist denn eigentlich das Problem mit kostenfreien Bildern und Bilddatenbanken im Internet?

Sebastian: Kostenfreie Bildplattformen haben starke Portfolios und tolles Bildmaterial. Man könnte schnell auf die Idee kommen, dass es sich von der herkömmlichen Bildagentur eigentlich gar nicht unterscheidet. Das stimmt vielleicht von der User Experience her – jedoch nicht, wenn es um die Juristerei geht. Ein ganz großer Unterschied zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Agenturen ist die Haftung.

Wo genau liegt da der Unterschied? Haftet nicht immer die Plattform?

Eben nicht. Egal, ob man die Bilder kostenfrei oder kostenpflichtig erworben hat, man selber haftet immer gegenüber dem Urheber auf Schadensersatz, Unterlassung und Anwaltsgebühren, falls mal irgendwo ein Fehler passiert sein sollte. 

So haften auch kostenfreie Plattformen wie Unsplash. Zum Beispiel dafür, dass sie dir Bildmaterial lizenzieren, an dem sie keine Rechte haben. Aber sie haften ausweislich ihrer AGB; häufig nicht für Drittrechte, wie Persönlichkeits- oder Markenrechte. Bei kostenpflichtigen Agenturen ist das in der Regel genau andersherum. Du findest meist keinen Haftungsausschluss für Drittrechte, sondern wirst beim Bildkauf darauf aufmerksam gemacht, ob und welche Releases vorliegen.

Was heißt das in der Praxis, wenn eine Agentur für bestimmte Fälle haftet oder nicht?

Nehmen wir an, wir haben zwei Landschaftsbilder. Eins von einer kostenlosen und eins von einer kostenpflichtigen Plattform. Beide Anbieter sichern mir zu, dass sie die Nutzungsrechte am Urheberrecht geklärt haben. Aus betriebswissenschaftlicher Sicht greife ich auf das kostenlose Bild zurück. Was ist aber, falls die Urheberrechte nicht geklärt wurden und der Fotograf mich für die Verwendung seines Bildes in Anspruch nimmt?

Bei einer Bezahlagentur, vor allem diejenigen mit Sitz in der EU beziehungsweise in Deutschland, habe ich in dieser Situation häufig den vorzugswürdigeren Vertragspartner. Den kann ich bei einem Haftungsanspruch greifen. Du haftest zwar gegenüber dem Fotografen uneingeschränkt, aber du hast einen validen Partner, dem du Geld gezahlt hast. Deswegen wird er im Zweifel dafür sorgen, dass du als Kunde dein Geld wiederbekommst. So etwas habe ich persönlich noch bei keiner kostenfreien Bildplattform gesehen.

Kann es mir theoretisch passieren, dass ich ein rechtlich nicht geklärtes Bild erwerbe? Egal ob kostenpflichtige oder kostenlose Plattform?

Genau. Jedoch unterlaufen kostenpflichtigen Agenturen meiner Erfahrung nach in diesem Bereich weniger Fehler. Der Prüfungsprozess, um neue Bilder aufzunehmen, ist in der Regel strenger. Bei kostenfreien Plattformen habe ich häufig den Eindruck, dass jeder alles Mögliche hochladen kann; die Klärung der Rechte erfolgt hier häufig mit einem Klick desjenigen, der die Bilder hochlädt. Das kann problematisch werden.

Lizenzfreiheit in der Praxis

Kann ich nicht auch einfach nach lizenzfreiem Material suchen? Beispielsweise über die Google Suche?

Der Begriff der Lizenzfreiheit existiert im deutschen Urheberrecht nicht. Ein Bild, das urheberrechtlich geschützt ist (und das sind so ziemlich alle Bilder, die du etwa über die Google Bildersuche findest), ist nicht lizenzfrei. Fall nicht darauf rein und geh davon aus, dass lizenzfreies Material ohne eine Lizenz genutzt werden könnte. Bitte glaub auch Auswertungen aus Suchmaschinen nicht zwingend. Der Hinweis bei Google, dass Bilder eventuell urheberrechtlich geschützt sein können, stimmt nicht. Bilder sind nun einmal urheberrechtlich geschützt.

Was heißt lizenzfrei dann?

Es bedeutet, dass du nicht für jeden Einzelfall eine neue Lizenz benötigst. Du erwirbst eine Bildlizenz und kannst das Bild bis zu einem gewissen Deckel so oft in den Medien deiner Wahl benutzen, wie du möchtest.

Es gibt aber tatsächlich eine Ausnahme, bei der wir von „lizenzfreiem“ Material sprechen können. Und zwar dann, wenn die Rechte des Urhebers daran abgelaufen sind. Das variiert je nach dem künstlerischen Gehalt des Bildes zwischen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder 50 Jahre nach Veröffentlichung. In beiden Fällen sprechen wir jedenfalls von ziemlich altem Material, das sich für die meisten Zwecke nicht mehr verwenden lassen wird.

Kostenlose Bilder aus dem Internet kommerziell nutzen

Kann ich in meiner Unternehmenskommunikation Bilder von kostenfreien Plattformen verwenden?

Es kann durchaus sein, dass du ähnliches Bildmaterial – bezogen auf Bildsprache und Qualität – auf kostenpflichtigen und kostenfreien Datenbanken findest. Macht dann eine Risikoabwägung: Ist es mir das erhöhte Risiko wert, ein kostenfreies Bild zu haben, aber nicht sicher zu wissen, ob mit dem Material alles stimmt? Und vor allem, ob ich im Falle eines rechtlichen Problems einen Vertragspartner habe, der mir zur Seite steht und haftet? Oder willst du lieber auf Nummer sicher gehen und das Bild bei einer kostenpflichtigen Agentur erwerben?

Ist meine Art der Bildnutzung entscheidend dafür, ob ich Bilder von kostenfreien oder kostenpflichtigen Agenturen nehmen sollte?

Die Bildnutzung kann tatsächlich einen Unterschied machen. Plane ich eine EU-weite Printkampagne oder die nächste inhouse PowerPoint Präsentation? Das soll jetzt nicht heißen, dass du dein Bildnutzungsverhalten danach ausrichten solltest, ob man dich erwischt oder nicht.

Aber manchmal kann es schon in Ordnung sein, wenn ich kostenfreies Material nutze und damit ein höheres Risiko eingehe. Es geht hier ja nur um ein erhöhtes Risiko – die Bilder können schließlich auch auf kostenfreien Plattformen rechtlich sauber abgeklärt sein. Das weiß man nur leider selten. Hier gilt es, ein gewisses Bauchgefühl zu entwickeln. Mir als Rechtsanwalt liegt natürlich viel daran, dass immer alles sauber geklärt ist. Aber wenn dem so wäre, hätte ich schließlich auch keine Arbeit mehr.

GIFs und Screenshots aus dem Internet rechtssicher verwenden

Jetzt sind natürlich nicht nur Bilder, sondern auch GIFs ein wichtiges Thema. Kann ich GIFs rechtssicher verwenden? Woher kommen GIFs eigentlich?

Nehmen wir beispielsweise GIPHY; hier ist viel Content User-generated. Du lädst deine GIFs selber hoch und garantierst dabei, dass du im Rahmen des Uploads alle Rechte geklärt hast. Wenn ich mir jedoch die gängigsten GIFs anschaue, bezweifle ich das stark.

Bei GIFs ist das alles ein wenig komplizierter. Eigentlich müsstest du ein Nutzungsrecht erwerben; auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf man nicht vergessen. Teilweise kann man GIFs aber auch zum Bereich Satire und Kunstfreiheit zählen. Ich denke beim GIF bestehen zahlreiche juristische Fragen und wir landen wieder bei einer Risikoabwägung.

Werde ich GIFs weiterhin in der Kommunikation mit meiner Ehefrau verwenden? Definitiv!

Aber ob ich in meiner Unternehmenskommunikation GIFs und Memes verwende? Vielleicht wenn ich einen guten Tag habe. Ansonsten lass ich persönlich eher die Finger davon.

Kann ich Screenshots problemlos verwenden?

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob du das Originalbild aus dem Netz kopierst oder Screenshots davon machst. Ein Screenshot ist eine urheberrechtlich relevante Verwendungsart, nämlich eine Vervielfältigung des Originals. Das ist nach § 16 Urheberrechtsgesetz nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. Also Vorsicht.

Paragraph 16 Urheberrecht - Vervielfältigungsrecht Bilder Internet

Es reicht auch nicht, unter den Bildern einfach nur die Quelle anzugeben. Aus urheberrechtlicher Sicht bekommst du auch damit keine legale Nutzung hin.

Das Bildzitat wäre die einzige Lösung, wie du Bilder legal ohne die Zustimmung des Urhebers verwenden kannst. Man muss dafür allerdings eine sogenannte Belegfunktion verfolgen. Dafür musst du dich wirklich mit diesem Bild an sich – inhaltlich – befassen. Sobald du Bilder nur zu illustrativen Zwecken verwendest, damit etwa der Blogbeitrag hübscher aussieht, wird das nichts werden.

Darf ich Bilder verändern?

Kann ich meine Bilder umgestalten, um sie rechtssicher zu verwenden?

Dazu musst du Originalbilder sehr stark verfremden, dass du die Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin nicht mehr benötigst (§ 24 UrhG). Wichtig hierbei ist das Schlagwort „Verblassen“. Das alte Werk muss hinter dem neuen Werk verblassen. Der Charakter des verwendeten Originalbildes darf nicht prägend für die Aussage des Neuen sein.

Einfache Kollagen, Kolorierungen, Zuschnitte etc. sind keine freien Benutzungen, sondern unrechtmäßige Bearbeitungen nach § 23 UrhG. Für letztere brauchst du die Zustimmung des Urhebers.

 Paragraph 23 Urheberrecht - Bearbeitungen und Umgestaltungen Bilder Internet

Bitte aufpassen: Wenn du versuchst Bilder so zu manipulieren, dass du dich um die Zustimmung des Urhebers herummanövrieren kannst, aber dir gelingt der Sprung in § 24 UrhG nicht, begehst du mit der eigentlichen Urheberrechtsverletzung und der zusätzlichen Verletzung des § 23 UrhG technisch gesehen sogar zwei Rechtsverletzungen.  Das hat zur Folge, dass du doppelten Schadensersatz bezahlen müsstest. Letztendlich verdoppelt man so die Ansprüche des Urhebers, anstatt sie zu umgehen.

Paragraph 24 Urheberrecht - Freie Benutzung Bilder Internet

Welche Strafe droht bei falscher Nutzung von kostenfreien Bildern aus dem Internet?

Was passiert in einem Medienrechtsstreit, wenn ich gar nicht wusste, dass ich eine Rechtsverletzung begehe?

„Ich wusste es nicht“ ist nach dem deutschen Urheberrecht völlig irrelevant. Das bringt dich in keinem Rechtsstreit als Gewinner hervor.

Das bringt dir nicht einmal was, wenn du von einer Bildagentur ein Bild für 100 € kaufst und dann natürlich davon ausgehst, dass alle Bildrechte geklärt sind. In Theorie muss ich mir, wenn ich Bilder nicht vom Urheber erwerbe, sondern von jemand anderen in der Lizenzkette (Rechtehändler, Bildagentur, Plattform), die Unterlagen vorlegen lassen, aufgrund derer diese Institution berechtigt ist, mir die Nutzungsrechte einzuräumen. Erst wenn ich das gemacht habe und die Aktenlage eindeutig zu meinen Gunsten ausfällt, bin ich von meiner Haftung frei, falls diese Unterlagen nicht stimmen.

In der Praxis kannst du jedoch schlecht alles klären. Aber wenn du eine valide Agentur hast, wird sich die vermutlich einmal höflich entschuldigen und euch den Schaden ersetzen. Bei einer irgendwo in Panama ansässigen kostenfreien Bildplattform wird wahrscheinlich nichts passieren und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Danke Sebastian für das tolle Interview! Das pixx.io Team hat viel mitnehmen können – und unsere Leser hoffentlich auch!

Immer gerne. Ich freue mich aufs nächste Mal und wünsche dir eine rechtsfehlerfreie Zukunft!

 

Bilder nutzen aus dem Internet: Tipps und Fakten zusammengefasst

  • Bei kostenfreien Bildern aus dem Internet besteht die Gefahr, dass das Urheberrecht durch die Plattform nicht eindeutig geklärt ist. Bei kostenpflichtigen Plattformen ist das Risiko geringer.

  • Wenn du Bilder ohne Urheberrechtsverletzung nutzen willst, solltest du immer die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einholen.

  • Woher weiß ich, ob ein Bild urheberrechtlich geschützt ist? Ganz einfach: Du musst davon ausgehen, dass jedes Bild durch das Urheberrecht geschützt ist.

  • Screenshots und Kopien sind genauso geschützt wie die Originale.

  • Nicht vergessen: Copyright richtig angeben – die Quellenangabe schützt aber nur in Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht vor Strafe.

  • Bei der Veränderung von Bildern ist in der Regel auch eine Zustimmung des Rechteinhabers notwendig.

  • Wenn du den Überblick über deine Bilder und deine Lizenzen nicht verlieren willst, nutze am besten ein Digital Asset Management. Damit weißt du jederzeit, wo welche Bilder mit welcher Lizenz verwendet wurden und was dein Unternehmen damit machen darf.

Besuche auch die Website von Sebastian Deubelli, wenn du noch mehr rund um das Thema Medienrecht wissen willst.

Sabrina
Sabrina

Sabrina schreibt für pixx.io über alles, was dich im Arbeitsalltag beschäftigt und hilft dir, Herausforderungen bei Content- und Social-Media-Marketing, Bildformaten oder Compliance zu meistern. Bei komplexen Themen bereitet sie das Wissen von Medien- und Rechtsexperten verständlich für dich auf.

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